Auf dem 40. Landesparteitag der CDU Sachsen am 29.11.2025 in Leipzig wurde unter „Beschluss (A-19)“ das Thema „Reform des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes – bürgerlich, wirtschaftlich und digital.“ behandelt. Beschlossen wurde dabei: „Der Landesparteitag der Sächsischen Union beauftragt die CDU-Fraktion des Sächsischen Landtages, die Novellierung des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes (SächsDSchG) zügig voranzutreiben, um den Denkmalschutz im Freistaat bürgernäher, wirtschaftlich tragfähiger und transparent zu gestalten.“
Dabei sollen insbesondere folgende Punkte berücksichtigt werden:
- 1. Die Sächsische Union fordert die Einführung eines dreistufigen Denkmalschutzsystems, welches Denkmale künftig nach ihrer Bedeutung in die Kategorien I (herausragende, überregionale Bedeutung), II (regionale oder städtebauliche Bedeutung) und III (nachrangige Bedeutung) einteilt. Dadurch wird eine verhältnismäßige Anwendung der gesetzlichen Anforderungen ermöglicht und die Schutzintensität entsprechend abgestuft.
- Genehmigungsfiktionen und abgestufte Pflichten sollen im Gesetz verankert werden. Anträge gelten danach als genehmigt, wenn innerhalb einer gesetzlich festgelegten Frist keine Entscheidung der Denkmalschutzbehörde erfolgt. Zudem sollen Pflichten, Auflagen und Prüfmaßstäbe an die jeweilige Denkmalkategorie angepasst und gestaffelt werden, um Verwaltungsaufwand und Bürokratie zu verringern.
- Die Rechte der Eigentümer sind im Gesetz ausdrücklich zu stärken und sollen bei der Abwägung mit öffentlichen Belangen Vorrang erhalten, soweit dies mit den Zielen des Denkmalschutzes vereinbar ist. Die Zumutbarkeitskriterien für Erhaltungs- und Instandsetzungspflichten sind klar und nachvollziehbar zu definieren und dabei vorrangig unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu bewerten. Maßgeblich ist die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Maßnahmen für den Eigentümer bzw. Bauherrn. Zudem ist ein digitalisiertes Antrags- und Genehmigungsverfahren einzuführen, das Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Bürgernähe stärkt.
- Die Sächsische Union spricht sich für eine Stärkung der unteren Denkmalschutzbehörden aus. Sie sollen in Zukunft die generelle Zuständigkeit für Baudenkmale der Kategorien II und III erhalten. Weiterhin ist eine digitale Plattform zur fallübergreifenden Abstimmung zwischen den Denkmalbehörden einzurichten, auf der Eigentümer den Verfahrensstand transparent einsehen können.
Die Sächsische Staatsregierung hatte auf ihrer Kabinettsklausur am 29.04.2026 in Dresden folgendes beschlossen: „Das Landesamt für Denkmalpflege (LfD) und das Landesamt für Archäologie (LfA) werden bis 31.12.2028 in die Landesdirektion Sachsen (LDS) integriert. Beide Ämter können und sollen sich weiterhin auf ihre Fachlichkeit fokussieren. Es sollen Synergieeffekte und Effizienzpotenziale gehoben und gleichzeitig möglichst viel Verwaltungsaufwand reduziert werden.“
Dabei wird vorausgesetzt, dass das „Staatliche Museum für Archäologie Chemnitz“ (smac) aus dem Landesamt für Archäologie herausgelöst und in die „Staatlichen Kunstsammlungen Dresden“ (SKD) integriert wird. Die Fachaufsicht für diesen Bereich der Landesdirektion Sachsen (LDS) wird beim Sächsischen Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung (SMIL) liegen. Ein erstes grundsätzliches Umsetzungskonzept dafür wird vom Sächsischen Staatsministerium des Innern (SMI) mit weiteren betroffenen Ministerien bis Ende Juni 2026 erarbeitet werden. Ein Feinkonzept wird bis Ende dieses Jahres erwartet.
Daraufhin erarbeiteten der Landesverein Sächsischer Heimatschutz e. V., Freunde des smac e. V., die Archäologische Gesellschaft in Sachsen e. V., die Sächsische Akademie der Künste und der Verband der Restaurator:innen (VDL) einen gemeinsamen Offenen Brief an die Sächsische Staatsregierung, den auch das Netzwerk Stadtforen Mitteldeutschland unterzeichnet hat.